Neuer Chor Stuttgart – Künstler für den Frieden Stuttgat e.V. – Mitglied im Baden-Württembergischen Sängerbund e.V.

Neuer Chor Stuttgart

Foto: Kristian Metzner

Spenden, Beiträge, Steuern

Das ist kein beliebtes Thema. Faktum ist aber: Wir haben eine Chorleiterin, die uns professionell anleitet und dirigiert, und sie bekommt ein Honorar. Außerdem entstehen Kosten für den Probenraum und von Zeit zu Zeit weitere Dinge.

Wir sind deshalb in dem Verein Künstler für den Frieden Stuttgart e.V. organisiert. Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit 124 Euro im Jahr; bei Geringverdienern kann der Vorstand davon abweichen. Passive Mitglieder zahlen 30 Euro.

Außergewöhnliche Kosten, etwa für Konzerte, sind mit diesen Beiträgen nicht unbedingt abgedeckt. Auch ein Laienchor, der seinen Mitgliedern kein Honorar für Konzertauftritte zahlt, sondern im Gegenteil Mitgliedsbeiträge verlangt, kann sich Konzertauftritte ohne Zuschüsse und ohne Spenden nur unter ganz besonderen Bedingungen leisten.

Wir sind deshalb allen dankbar, die in der Vergangenheit unsere Arbeit mit Spenden unterstützt haben. Und wir freuen uns auch weiterhin über Spenden an:

Künstler für den Frieden Stuttgart
Verein zur Pflege demokratischer Kunstpraxis e.V.

Konto-Nr. 378 76 43
Landesbank Baden-Württemberg
Bankleitzahl 600 501 01, BIC SOLADEST
IBAN DE20 6005 0101 0003 7876 43

Vorweg schon mal ein herzliches Dankeschön!

Eine Spendenbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck stellen wir gerne aus. Für Mitgliedsbeiträge dürfen wir eine solche Bescheinigung allerdings nicht ausstellen.

Der Verein „Künstler für den Frieden Stuttgart, Verein zur Pflege demokratischer Kunstpraxis e.V.“, Steuernummer 99019/33015, ist laut Feststellung des Finanzamtes Stuttgart-Körperschaften vom 17.10.2016 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Das Finanzamt bestätigt: „Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke: Förderung von Kunst und Kultur. Die Satzungszwecke entsprechen § 352 Abs.2 Satz 1 Nr.5 AO.“

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Letzte Änderung: 20.07.2023

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